KUNSTGUTACHTEN

IRMA HOFFMANN M.A.

Gerichts- und Privatgutachten

Wertschätzungen unter Berücksichtigung wertbildender Faktoren* auf dem aktuellen Kunstmarkt.

*wie Echtheit, Erhaltungszustand, Signatur, Provenienz, Marktfrische, Qualität, Marktgängigkeit und die Analyse von Angebot und Nachfrage

Wertermittlung

Für die Ermittlung des Wertes von Kunstgegenständen wird das Vergleichswerteverfahren angewandt, wobei die Methode der Wertermittlung offengelegt wird.

Als Versicherungswert gilt gemäß § 88 des Versicherungsvertragsgesetzes Deutschland "...der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung … aufzuwenden hat …"

Die Erfassung und Bewertung Ihrer Kunstwerke ist Voraussetzung für die Ermittlung des Versicherungswertes, bzw. der Versicherungsprämie, um einen ausreichenden Risikoschutz für Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Zerstörung nach einem Einbruch, Feuer, Leitungswasser zu gewährleisten.

Der Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage für die Wertbestimmung einer Sache.
Nach ihm richtet sich die Höhe des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten für Verlust oder Zerstörung.

Der Verkehrswert definiert sich als „Zuschlagswert/Hammerpreis“ abzüglich der Summe aus Abgeld und Kosten bei Auktionsverkäufen, bzw. als „Verkaufspreis“ abzüglich der Händlerprovision bei Galerieverkäufen.

  • Marktanalyse - Aktualisierung von Kunstbewertungen

  • Inventarisierung von Kunstsammlungen / Kunstnachlässen

  • Konzeption und Management

  • privater und öffentlicher Kunstsammlungen

  • Beratung bei An- und Verkauf

Weitere Leistungen